Sönke Jordt GmbH - Autokranverleih

Ausschließlichkeitsvermerk


 

Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran + Transport) in der jeweils neuesten Fassung (n.F.). Dies gilt auch bei Durchführung von konventionellen Transporten im Straßengüterverkehr. Für die Vermietung von Hubarbeitsbühnen und Gabel- sowie Teleskopstapler gelten die AGB-BSK Bühne + Stapler (n.F.) und für die Durchführung von Schwermontagen (außer Grobmontagen) gelten die BSK-Montagebedingungen (n.F.).
Unsere Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Außerdem finden sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter unserer Homepage:
www.soenke-jordt.de.

Sofern wir als reiner Schwerlast-Spediteur tätig werden und nur die Versendung des Ladegutes besorgen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp2017) in jeweils geltender Fassung. Die ADSP 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages fu?r Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall sowie 2,5 Mio. Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.



 

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