Genehmigungsservice
Eine Fahrgenehmigung gemäß § 29 StVO und/oder § 46(1) Nr.5 StVO benötigen Fahrzeuge und /oder Ladungen, deren Abmessungen bzw. Gewichte die in der StVZO genannten Werte überschreiten.
Eine Erlaubnis zur Durchführung von Schwer- oder Großraumtransporten erteilt die untere Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort bzw. Firmensitz hat.
Wir beantragen die oben beschriebene Ausnahmengenehmigung für Ihr Unternehmen.