Sönke Jordt GmbH - Autokranverleih

Genehmigungsservice


Eine Fahrgenehmigung gemäß § 29 StVO und/oder § 46(1) Nr.5 StVO benötigen Fahrzeuge und /oder Ladungen, deren Abmessungen bzw. Gewichte die in der StVZO genannten Werte überschreiten.

Eine Erlaubnis zur Durchführung von Schwer- oder Großraumtransporten erteilt die untere Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort bzw. Firmensitz hat.

Wir beantragen die oben beschriebene Ausnahmengenehmigung für Ihr Unternehmen.


 

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